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    Stellenbeschreibung: staatlich geprüfter Pflegefachmann/frau

    1. Aufgaben und Ziele der Position

      Erbringung professioneller, kontinuierlicher Pflegeleistungen für Patienten im häuslichen Bereich im Hinblick auf die ärztlichen Verordnungen mit dem Ziel:

      • Die Gesundheit oder die Selbständigkeit vitaler Funktionen von Menschen zuschützen, zu bewahren, wiederherzustellen.
      • Die Leiden von Menschen in den letzten Augenblicken ihres Lebens zu lindern und ihnen beizustehen.
      • Die medizinische Behandlung sicherzustellen.
      • Die Aufrechterhaltung des Status, die Eingliederung oder Wiedereingliederung von Personen in ihren neuen oder gewohnten Lebensbereich zu erleichtern.
      • Beobachtung, Begutachtung, Pflegediagnose, Pflegeplanung, Pflegedokumentation und Pflegeeinsatzkontrollen.
      • Gesundheitsbelehrung von Patienten und deren Angehörigen für den Erhalt von Gesundheit und Vermeidung von Krankheiten.
      • Erkennen der eigenen Grenzen und Fähigkeiten.
      Ergebnis:
      • Fachgerechte Pflege im häuslichen Bereich
      • Sicherung der Pflegequalität
      • Ganzheitliche Pflege
    2. Hauptaufgaben
      • Durchführung einer professionellen, geplanten und dokumentierten Pflege
      • Pflegeplanung
      • Aufnahmegespräch, in Vertretung der Pflegeleitung
      • Erstellung der Pflegeanamnese unter Berücksichtigung des aktuellen Gesundheitszustandes
      • Beurteilung und Einschätzung der derzeitigen psychosozialen Situation unter Berücksichtigung der Bezugspersonen und des sozialen Rückhaltes
      • Aufklärung des Klienten und seiner Angehörigen über die notwendigen Pflegeleistungen und andere Dienste, die im Zusammenhang mit der Pflegeplanung stehen
      • Ganzheitliche Durchführung der Pflege einschl. medizinischer Behandlung und Prophylaxen
      • Durchführung der präventiven und rehabilitativen Maßnahmen
      • Kooperation und Besprechung über die Angemessenheit der verordneten Behandlung mit den niedergelassenen Ärzten
      • Durchführung der Krankenbeobachtung und schriftliche Dokumentation von Veränderungen
      • Führung der Pflegedokumentation einschließlich
        • Pflegeplan
        • Aufnahmebericht
        • Pflegebericht (jeder Besuch)
        • Änderungen von Verordnungen
        • Stunden/Einsatznachweis
      • Abstimmung der Einsatzplanung mit der Pflegedienstleitung min. 1 x wöchentlich
      • Besprechungen innerhalb des Pflegeteams bezüglich:
        • Dienstplangestaltung
        • Fallbesprechung mit Unterstützung der Dokumentation und Festlegung der weiteren Pflegeplanung
        • Pflegebericht (jeder Besuch)
        • Sicherstellung der optimalen Pflege des Klienten
        • Gruppenaktivitäten
      • Eigenständige berufliche Fortbildung unter Berücksichtigung der Unternehmensentwicklung, Studium von aktueller Fachliteratur und Weitergabe von vorhandenem Wissen.
    3. Einzelaufgaben
      1. Häusliche Pflege
        1. Unterstützung oder Übernahme der Grundpflege
        2. Aufklärung des Klienten über gesundheitsförderndes Verhalten
        3. Übernahme der Grundpflege im Bett, einschließlich Mundpflege, Rasur, Frisur, evtl. Essensreichung, Betthygiene, Bett machen
        4. Verabreichung von Vollbädern, Teilbädern, Duschen
        5. Durchführung einer Haar- und Nagelpflege, Fußpflege
        6. Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen
          • Dekubitusprophylaxe
          • Pneumonieprophylaxe
          • Thromboseprophylaxe
          • Kontrakturenprophylaxe
          • Soor- und Parotitisprophylaxe
        7. Pflegemaßnahmen bei infektiösen Klienten, Desinfektion und Entsorgung des infektiösen Materials, Aufklärung des Klienten und seiner Angehörigen
        8. Ernährungsüberwachung und Beratung
        9. Hilfestellung bei der Mobilisation
      2. Medizinische Behandlung
        Medizinische Behandlungen, die auf ärztliche Anordnung durchzuführen sind:
        1. Gesundheitsaufklärung
        2. Injektionen
        3. Überwachung von Infusionstherapien
        4. Überwachung von zentralen Venenkathetern
        5. Überwachung von Nahrungspumpen
        6. Pflege bei Klienten mit Luftröhrenschnitt
          • Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
          • Absaugen der Bronchien von Sekret und Schleim
          • Sprechübungen
        7. Pflege bei intubierten und beatmeten Klienten
          • Absaugen der oberen und unteren Luftwege von Sekret und Schleim
          • Spezielle Mundpflege
          • Lippenpflege
          • Wartung und Überwachung des Beatmungsgerätes
        8. Überwachung von Klienten mit Hämo- und Peritonealdialyse
        9. Überwachung des Gesundheitszustandes durch Messung der Vitalzeichen, Puls, Blutdruck, Temperatur und Atmung
        10. Führen eines Überwachungsbogens zur Dokumentation der Bewusstseinslage
        11. Krankenbeobachtung bei Klienten mit eingeschränkter Bewusstseinslage
          • Haut- und Pupillenreflexe
          • Reaktion auf Reize wie Schmerz, Ansprache, Geräusche etc.
          • Orientierungsvermögen
          • Reaktionsvermögen
          • Feststellung von Paresen
        12. Medikamentenüberwachung
          • Verabreichung von oralen Medikationen und Beobachtung der Reaktionen
          • Verabreichung von Aerosolen
          • Verabreichung von Sprays
          • Gabe von Augen- und Ohrtropfen
          • Einreibung mit medizinischen Pasten, Salben, Gels
        13. Sterbebegleitung
        14. Wundpflege und deren Behandlung
          • Verabreichung von verordneten Salben, Tinkturen, Kegeln, Puder usw.
          • Fäden ziehen, Wunden und Fisteln spülen
          • Anlegen und Erneuern von Verbänden und Bandagen
          • Anlegen von Umschlägen und Wickeln
        15. Anlegen eines Blasendauerkatheters
          • Blasenspülung
          • Katheterpflege
          • Katheterwechsel
          • Anlegen eines Urinals
        16. Bilanzierung des Flüssigkeitshaushaltes
          • Ein- und Ausfuhr-Kontrolle (24 Std.)
          • Beurteilung über Aussehen und Geruch des Urins
        17. Pflegemaßnahmen und Anleitung von Stomaträgern
          • Pflegemaßnahmen und Anleitung bei Klienten mit Anus praeter
          • Hautpflege und Beobachtung bei Klienten mit Anus praeter
        18. Überwachung von Drainagen und Sonden
        19. Beobachtung und Beurteilung von Ausscheidungen
          • Urin Zucker im Urin, Blut im Urin, Azeton, Billirubin
          • Stuhl Nachweis von Blut, Frischblutbeimengungen
          • Blutzucker
        20. Wartung und Überwachung von medizinischen Geräten
        21. Erstellung und Führung einer Pflegedokumentation im Sinne der Prozesspflege
    4. Persönliches Anforderungsprofil
      Die/der examinierte Krankenschwester/-pfleger, staatl. Altenpfleger/in ist verantwortlich für:
      1. Sicherstellung der medizinischen Behandlung und der ärztlichen Anweisungen
      2. Korrekte Ausführung ihrer erbrachten Pflege
      3. Eigenverantwortliches Arbeiten
      4. Psychosoziale Beziehung und Kooperation mit dem Klienten
      5. Information der Pflegedienstleitung, evtl. der Angehörigen oder des behandelnden Arztes über relevante Veränderungen hinsichtlich der Pflege, Behandlung, Anordnungen etc.
      6. Im Rahmen der Qualitätssicherung das Führen einer korrekten Dokumentation mit vollständigen, aktuellen Daten, und lückenlosem, nachvollziehbarem Pflegeverlauf
      7. Neue Mitarbeiter werden beratend und unterstützend eingearbeitet
      8. Einhaltung der Schweigepflicht gegenüber Dritten
    5. Innerbetriebliche Kontakte
      • zu den KollegenInnen ist ein professionelles Arbeitsklima aufzubauen, das von Toleranz und gegenseitiger Akzeptanz geprägt ist. Die Kommunikation und der Austausch von Informationen wird dadurch gewährleistet
      • zur Pflegedienstleitung in Bezug auf Einsatzplanung und Besprechung, zum Informationsaustausch
      • Innerbetrieblich zur Erarbeitung von Konzepten und Pflegestandards
    6. Außerbetriebliche Kontakte
      Außerbetriebliche Kontakte bestehen zu:
      • Klienten (bedürfnisorientierte Pflege)
      • Behörden und Ämtern
      • Angehörigen (Unterstützung, Kooperation und Anleitung)
      • Apotheke und Sanitätshäusern
      • der Öffentlichkeit (Aufklärung und Information)
      • dem behandelnden Arzt

    Stellenbeschreibung: Pflegehelfer/innen im Bereich des ambulanten Pflegedienstes ohne Ausbildung

    1. Aufgaben und Ziele der Position

      Erbringung professioneller, kontinuierlicher Pflegeleistungen für Klienten im häuslichen Bereich im Einklang mit den ärztlichen Verordnungen mit dem Ziel:

      • Die Gesundheit oder die Selbständigkeit vitaler Funktionen von Menschen zu schützen, zu bewahren, wiederherzustellen
      • Die Aufrechterhaltung des Status, die Eingliederung oder Wiedereingliederung von Personen in ihrem neuen oder gewohnten Lebensbereich zu erleichtern
      • Führung einer Pflegedokumentation in Übereinstimmung mit dem Pflegeplan
      • Beratung von Klienten und deren Angehörigen
      • Erkennen der eigenen Grenzen und Fähigkeiten
      • Sicherstellung des Pflegeauftrages durch Unterstützung von Arbeiten der Pflegedienstleitung
      Ergebnis:
      • Fachgerechte Pflege im häuslichen Bereich
      • Sicherung der Pflegequalität
      • Ganzheitliche Pflege
    2. Einzelaufgaben
      1. Häusliche Pflege
        1. Unterstützung bei der Grundpflege
        2. Körperganzwaschung oder Teilwäsche, Hautpflege
        3. Verabreichung von Vollbädern, Teilbädern, Duschen
        4. Aufklärung des Klienten und seiner Angehörigen zur Sauberkeit und Hygiene
        5. Durchführung einer Haarwäsche, Nagelpflege, Fußpflege
        6. Mund und Prothesenpflege
        7. Hilfe beim Ankleiden
        8. Betten und Umbetten bei Bettlägerigkeit
        9. Lagerung und Lagewechsel eines Kranken in einer Stellung gem. seiner Behinderung
        10. Prophylaktische Maßnahmen:
          • Dekubitusprophylaxe
          • Pneumonie Prophylaxe
          • Thromboseprophylaxe
          • Kontakturprophylaxe
          • Soor- und Parotitisprophylaxe
        11. Ernährungsberatung und Überwachung
        12. aktive und passive Mobilisationsunterstützung
      2. Medizinische Behandlung
        Folgende medizinische Behandlungen sind auf ärztliche Anordnung hin durchzuführen:
        1. Gesundheitsaufklärung, Krankheitsverlauf, Infektionsprophylaxe, Therapiedurchführung
        2. Subkutane Injektionen
        3. Krankenbeobachtung auf
          • Aussehen und Verhalten
          • Orientierungsvermögen
          • Reaktionsvermögen
          • Reaktion auf Schmerz
        4. Überwachung der Vitalzeichen von Puls, Blutdruck, Temperatur
        5. Überwachung der Ausscheidung
          • Urin Farbe/Geruch/Menge
          • Stuhlgang Farbe/Konsistenz/Menge
        6. Einreibungen mit medizinischen Salben, Pasten, Gels
        7. Verabreichung von verordneten Medikamenten
        8. Verabreichung von Augen-/Ohren-/Nasentropfen/-salben
        9. Verabreichung und Überwachung von Aerosolen und Inhalationen
        10. Wickel und feuchte Umschläge, Kühlelemente
        11. Umgang mit Sterilgut und dessen Aufbewahrung
        12. kleine Wundpflege, Verbandwechsel
        13. Reinigungseinläufe, Klistiere
        14. Hygienischer Umgang mit Pflegeutensilien
        15. Wartung und Umgang mit medizinischen Geräten
        16. Führung einer Pflegedokumentation
    3. Persönliches Anforderungsprofil
      Die staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/innen sind verantwortlich für:
      1. die Befolgung der ärztlichen Anweisungen und Anordnungen zur Sicherstellung der medizinischen Behandlung
      2. professionelle Ausführung ihrer qualifizierten Pflege
      3. Eigenverantwortliches Arbeiten
      4. Psychosoziale Beziehung und Kooperation mit dem Klienten
      5. Information der Pflegedienstleitung, evtl. der Angehörigen oder des behandelnden Arztes über relevante Veränderungen hinsichtlich der Pflege, Behandlung, Anordnungen etc.
      6. korrekte Dokumentationsführung mit aktuellen und vollständigen Eintragungen
      7. lückenloser Pflegeverlauf
      8. Einhaltung der Schweigepflicht gegenüber Dritten
    4. Innerbetriebliche Kontakte
      Innerbetriebliche Kontakte bestehen
      • zu den Kollegen/Innen ist ein professionelles Arbeitsklima aufzubauen, das von Toleranz und gegenseitiger Akzeptanz geprägt ist. Die Kommunikation und der Austausch von Informationen werden dadurch gewährleistet
      • zur Pflegedienstleitung in Bezug auf Einsatzplanung und Besprechung, zum Informationsaustausch
      • Innerbetrieblich zur Erarbeitung von Konzepten und Pflegestandards
    5. Außerbetriebliche Kontakte
      Außerbetriebliche Kontakte bestehen zu:
      • Klienten (bedürfnisorientierte Pflege)
      • Behörden und Ämtern
      • Angehörigen (Unterstützung, Kooperation und Anleitung)
      • Apotheke und Sanitätshäusern
      • der Öffentlichkeit (Aufklärung und Information)
      • dem behandelnden Arzt